Pflegeberatung
(§ 37.3 SGB XI)

Dein Kompass im Pflegedschungel....!

Wie Du u.U. einen Zuschuss zu den Stromkosten durch die Pflegekassen erhältst?


Wie Du Dich u.U. von den Rundfunk-Gebühren (GEZ) befreien lassen kannst?

Buche jetzt eine Pflegeberatung und Du erfährst es.

Damit das Pflegegeld nicht gekürzt oder gestrichen wird....

Die Pflegeberatung (§ 37.3) dient dazu, die Qualität der
häuslichen Pflege zu sichern und pflegende Angehörige praktisch und
pflegefachlich zu unterstützen.

Pflegebedürftige, die zuhause gepflegt werden und Pflegegeld erhalten, müssen (nach § 37
Absatz 3 SGB XI) in regelmäßigen Abständen eine Beratung zur Pflege durchführen
lassen. Aber auch bei Nutzung der Pflegesachleistung hast Du Anspruch auf einen Beratungsbesuch.

Menschen mit Pflegegrad 2 und 3 müssen mindestens alle 6 Monate – Pflegegrad 4 und 5
mindestens alle 3 Monate – diese Beratung durchführen lassen. Menschen mit
Pflegegrad 1 können (aber müssen nicht) diese Beratung durch uns durchführen lassen.

Der Beratungsbesuch findet bei Dir zuhause statt und wird von unseren Pflegeberatern (nach § 7a SGB XI)  durchgeführt.

In dem Beratungsbesuch wird die Pflege- und Betreuungssituation eingeschätzt und Maßnahmen empfohlen, die die häusliche Situation verbessern. Die Ergebnisse des Gesprächs werden in einem Formular festgehalten und vom Berater an die Pflegekasse übermittelt.

Wir sind anerkannte Pflegeberatungsstelle und dürfen mit allen Kassen direkt abrechnen. Der Besuch ist für Dich komplett kostenlos.

Ruf einfach an und wir vereinbaren umgehend einen Termin – damit das Pflegegeld nicht gestrichen wird.

Hier die direkten Kontaktdaten des Pflegeberaters:  

Mobil: 0176 – 45 927 720
WhatsApp: 0176 – 45 927 720
Tel: 02233-2099915
Mail: pflegeberatung@familienservice.cologne
 

Wir freuen uns auf Deine Anfrage

Bitte sende Deine Anfrage per E-Mail an pflegeberatung@familienservice.cologne oder melde Dich kurz unter 02233-20 999 15 oder per WhatsApp 0176 - 45 927 720

Ein Familienservice nach Ihren Wünschen

Seit 2019 dürfen Betreuungsdienste Unterstützungsleistungen und Betreuung für kognitiv oder körperlich beeinträchtigte Personen mit Pflegegrad anbieten. Eine gute Sache, der wir uns als Schuberts Familienservice annehmen. Unsere Motivation: Wir möchten Sie und Ihre Angehörigen größtmöglich  entlasten und Ihnen  Lebensqualität schenken. Dafür leisten wir Betreuungsstunden, begleiten Sie im Alltag und kümmern  uns um den Haushalt und  sonstige individuelle Wünsche von Menschen mit Pflegegrad. Unsere Leistungen rechnen wir in aller Regel direkt mit den Pflege- oder Krankenkassen ab – hierzu sind wir landesrechtlich zertifiziert. Auf Wunsch bieten wir Ihnen auch eine über das Pflegegeld oder Entlastungsbetrag hinausgehende Betreuungsleistungen an.

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09:00 Uhr bis 15:00 Uhr

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