Wie Du u.U. einen Zuschuss zu den Stromkosten durch die
Pflegekassen erhältst?
Die Pflegeberatung (§ 37.3) dient dazu, die Qualität der
häuslichen Pflege zu sichern und pflegende Angehörige praktisch und
pflegefachlich zu unterstützen.
Pflegebedürftige, die zuhause gepflegt werden und Pflegegeld erhalten, müssen (nach § 37
Absatz 3 SGB XI) in regelmäßigen Abständen eine Beratung zur Pflege durchführen
lassen. Aber auch bei Nutzung der Pflegesachleistung hast Du Anspruch auf einen Beratungsbesuch.
Menschen mit Pflegegrad 2 und 3 müssen mindestens alle 6 Monate – Pflegegrad 4 und 5
mindestens alle 3 Monate – diese Beratung durchführen lassen. Menschen mit
Pflegegrad 1 können (aber müssen nicht) diese Beratung durch uns durchführen lassen.
Der Beratungsbesuch findet bei Dir zuhause statt und wird von unseren Pflegeberatern (nach § 7a SGB XI) durchgeführt.
In dem Beratungsbesuch wird die Pflege- und Betreuungssituation eingeschätzt und Maßnahmen empfohlen, die die häusliche Situation verbessern. Die Ergebnisse des Gesprächs werden in einem Formular festgehalten und vom Berater an die Pflegekasse übermittelt.
Wir sind anerkannte Pflegeberatungsstelle und dürfen mit allen Kassen direkt abrechnen. Der Besuch ist für Dich komplett kostenlos.
Ruf einfach an und wir vereinbaren umgehend einen Termin – damit das Pflegegeld nicht gestrichen wird.
Hier die direkten Kontaktdaten des Pflegeberaters:
Seit 2019 dürfen Betreuungsdienste Unterstützungsleistungen und Betreuung für kognitiv oder körperlich beeinträchtigte Personen mit Pflegegrad anbieten. Eine gute Sache, der wir uns als Schuberts Familienservice annehmen. Unsere Motivation: Wir möchten Sie und Ihre Angehörigen größtmöglich entlasten und Ihnen Lebensqualität schenken. Dafür leisten wir Betreuungsstunden, begleiten Sie im Alltag und kümmern uns um den Haushalt und sonstige individuelle Wünsche von Menschen mit Pflegegrad. Unsere Leistungen rechnen wir in aller Regel direkt mit den Pflege- oder Krankenkassen ab – hierzu sind wir landesrechtlich zertifiziert. Auf Wunsch bieten wir Ihnen auch eine über das Pflegegeld oder Entlastungsbetrag hinausgehende Betreuungsleistungen an.